Aktuelle
Pétanque-Regeln gültig seit 1.1.2017
Pétanque-Regeln des DPV gemäß der F.I.P.J.P.
Dieses Regelheft ersetzt das Regelheft vom 01.12.2010. Übersetzung aus
dem Französischen von Holger Franke, DPV-Vizepräsident
Schiedsrichterwesen. Geprüft durch DPV-Schiedsrichterausschuss (Stand
06.01.2017). Geprüft und genehmigt durch das DPV-Präsidium am 21.01.2017
Herausgeber: Deutscher Pétanque-Verband e.V. Geschäftsstelle: Auf der
Papagei 59a - 53721 Siegburg Tel. 02241/53084 - Fax: 02241/959009 -
E-Mail: geschaeftsstelle@petanque-dpv.de Vervielfältigungen, Kopien,
Veröffentlichungen und Übersetzungen sind nur mit schriftlicher
Genehmigung durch das Präsidium des Deutschen Pétanque - Verbandes
erlaubt. Zusätze und Erläuterungen des DPV (siehe Fußnoten) gelten nur
auf nationaler Ebene; d. h. ihre Gültigkeit beschränkt sich auf in
Deutschland ausgetragene Wettbewerbe. Bei Personen- und
Funktionsbezeichnungen gilt stets die männliche Form; sie schließt die
weibliche mit ein.
Offizielle Pétanque-Spielregeln
Anwendbar auf allen Gebieten der nationalen Verbände, die der F.I.P.J.P.
angehören ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 ● Die
Mannschaften
Pétanque ist eine
Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen:
● 3
Spieler gegen 3 Spieler (Triplette). Es können sich ebenfalls
gegenüberstehen:
● 2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette),
● 1
Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).
Beim Triplette hat jeder
Spieler zwei Kugeln zur Verfügung, beim Doublette und beim Tête-à-tête
hat jeder Spieler drei Kugeln. Jede hiervon abweichende Spielweise ist
verboten.
Artikel 2 ●
Eigenschaften der zugelassenen Kugeln
Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen
sind und folgenden Eigenschaften entsprechen: 1. Sie müssen aus Metall
sein; 2. Einen Durchmesser zwischen 70,5 mm (Minimum) und 80 mm
(Maximum) haben; 3. Ein Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800
Gramm (Maximum) besitzen; Logo (Marke des Herstellers) und
Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln eingraviert und immer lesbar sein.
Bei Wettkämpfen, bei denen lediglich 11 Jahre alte und jüngere
Jugendliche startberechtigt sind, dürfen Kugeln mit einem Gewicht von
600 Gramm und einem Durchmesser von 65 mm eingesetzt werden,
vorausgesetzt, sie wurden von einem zugelassenen Kugelhersteller
gefertigt. 4. Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall noch durch
Einbringen von Sand verändert worden sein. Generell dürfen die Kugeln
nach der Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art
gefälscht und keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden.
Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Härte durch
nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert werden. Name und Vorname des
Spielers (oder die Initialen) dürfen jedoch eingraviert werden, ebenso
verschiedene Logos, Siegel und Kürzel gemäß dem Pflichtenheft („Cahier
des Charges”) zur Herstellung von Kugeln.
Artikel 2a ● Strafen für nicht
regelgerechte Kugeln
Ein
Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Artikel 2 Nr. 4
schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein
oder seine Mitspieler. Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch
Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält
oder nicht den unter Artikel 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 aufgeführten
Normen entspricht, muss der Spieler sie austauschen. Er darf auch alle
seine Kugeln ersetzen. Durch Spieler formulierte Reklamationen nach
Artikel 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 sind nur vor Beginn eines Spieles
zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten sich davon zu überzeugen,
dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den festgelegten Normen
entsprechen. Auf Artikel 2 Nr. 4 gestützte Reklamationen sind während
des ganzen Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Aufnahmen
eingebracht werden. Wenn sich ab der dritten Aufnahme die Reklamation
bezüglich der Kugeln des Gegners als unbegründet herausstellt, werden
dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt. Der Schiedsrichter
oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine
Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler durchführen.
Artikel 3 ● Eigenschaften der
zugelassenen Zielkugeln
Die Zielkugeln sind aus Holz oder aus synthetischem Material. Zielkugeln
aus synthetischem Material müssen das Herstellerlogo tragen, durch die
F.I.P.J.P. zugelassen sein und den Normen entsprechen, die im
Pflichtenheft („Cahier des Charges”) festgelegt sind. Der Durchmesser
muss 30 mm (Toleranz + oder - 1mm) betragen. Das Gewicht muss zwischen
10,0 Gramm (Minimum) und 18,0 Gramm (Maximum) liegen. Gefärbte
Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber weder diese,
noch Zielkugeln aus Holz dürfen mit einem Magneten aufzuheben sein.
Artikel 4 ● Lizenzen
Vor Beginn eines Wettbewerbs muss jeder Spieler seine Lizenz, oder
ein Dokument nach den Bestimmungen seines Verbandes vorlegen, das seine
Identität und seine Verbandszugehörigkeit nachweist.1
DAS SPIEL
Artikel 5 ● Spielgelände
und regelgerechte Spielfelder
Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Der Veranstalter oder der
Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder
zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und
internationalen Meisterschaften mindestens 4 m in der Breite und 15 m
in der Länge betragen.2 Ein Spielgelände umfasst eine unbestimmte Anzahl
von Spielfeldern, die mit Schnüren begrenzt sind3 ; die Stärke der
Schnüre darf den geordneten Verlauf des Spiels nicht beeinflussen. Diese
Schnüre, die die verschiedenen Spielfelder abgrenzen, sind keine
Auslinien, mit Ausnahme der Linien an den Schmalseiten und den
Außenlinien der äußeren Spielfelder.4 Sind die Spielfelder
hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien an den
Schmalseiten des eigenen Spielfeldes als Auslinien. 1 Er muss die Lizenz
ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen,
wenn sie nicht bei der Turnierleitung hinterlegt ist. 2 Hiervon
abweichend lässt der DPV bei nationalen Meisterschaften Spielfeldgrößen
von 12x3 m bis zum Viertelfinale zu. Bei anderen Wettbewerben kann der
DPV es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, eventuellen
Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 m
jedoch nicht unterschritten werden. 3 Zusatz des DPV: Spielgelände ist
auch jedes freie Gelände ohne Grenzmarkierungen 4 Erläuterung des DPV:
Es dürfen auch andere Materialien als Schnüre zur Markierung verwendet
werden, sofern sie den geordneten Spielverlauf nicht beeinflussen - 3 -
Sind die Spielfelder von Barrieren umgeben, müssen sich diese jenseits
einer Auslinie im Abstand von mindestens 1 m befinden.5 Die Spiele
werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die
Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu
spielen. Bestimmte Wettbewerbe können mit Zeitbegrenzung durchgeführt
werden. Diese müssen immer auf einem abgegrenzten Spielfeld gespielt
werden. In diesem Fall sind alle Linien, die das Spielfeld begrenzen,
Auslinien. 6 Artikel 6 ●
Spielbeginn und Regeln zum Wurfkreis
Die Spieler ermitteln durch das Los,
welche der beiden Mannschaften das Spielgelände aussuchen darf und als
Erste die Zielkugel wirft. Wird ein Spielfeld durch den Veranstalter
zugewiesen, muss die Zielkugel auf diesem Spielfeld angeworfen werden.
Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein
anderes Spielfeld auswählen. Ein beliebiger Spieler der Mannschaft,
welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspielens und
zeichnet einen Kreis auf den Boden, in den die Füße jedes Spielers ganz
hineinpassen, oder legt einen Wurfreif dort hin. Der Durchmesser eines
gezeichneten Kreises muss mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.
Beim Einsatz eines Wurfreifs muss dieser starr sein und einen
Innendurchmesser von 50 cm haben (Toleranz: ±2 mm). Faltbare Wurfkreise
sind unter der Voraussetzung gestattet, dass es sich um durch die
F.I.P.J.P. zugelassene Modelle, besonders im Hinblick auf deren
Festigkeit handelt. Die Spieler haben reguläre oder zugelassene
Wurfkreise, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, zu
nutzen. Sie müssen ebenso regelgerechte, starre Wurfkreise oder
faltbare, durch die F.I.P.J.P. zugelassene Wurfkreise akzeptieren, die
der Gegner zur Verfügung stellt. Verfügen beide Mannschaften über solche
Wurfkreise, so wird der Reif der Mannschaft genutzt, die die Auslosung
(Platzwahl) gewonnen hat. In jedem Fall müssen die Wurfkreise vor dem
Wurf der Zielkugel markiert werden. Der Wurfkreis muss sich mehr als 1 m
von jeglichem Hindernis und mehr als 2 m vom nächsten benutzten
Wurfkreis befinden. Die Mannschaft, die das Recht hat, die Zielkugel zu
werfen, sei es durch Auslosung, oder weil es die letzte Aufnahme
gewonnen hat, hat einen Versuch, die Zielkugel gültig zu platzieren. Ist
dieser Versuch nicht gültig, wird die Zielkugel dem Gegner ausgehändigt,
der sie auf jede gültige Position der zugewiesenen Bahn legen darf. Die
Mannschaft mit dem Recht, die Zielkugel zu werfen, muss alle Wurfkreise
in der Nähe des jetzt gültigen entfernen. Der Innenbereich des
Wurfkreises darf während der laufenden Aufnahme vollständig gereinigt
werden. Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten
Zielkugelwurf der nächsten Aufnahme, in seinen ursprünglichen Zustand
versetzt werden. Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände. Die Füße
müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn
hinausreichen. Erst dann, wenn die geworfene Kugel den Boden berührt
hat, dürfen die Füße den Kreis oder den Boden innerhalb des Kreises
vollständig verlassen. Kein anderes Körperteil darf den Boden außerhalb
des Wurfkreises berühren. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen,
ziehen sich Maßnahmen nach Art. 35 dieses Reglements zu. Als Ausnahme
ist es Spielern mit7 Behinderungen an den unteren Gliedmaßen gestattet,
dass sich nur ein Fuß im Inneren des Wurfkreises befindet. Bei Spielern
im Rollstuhl muss sich mindestens ein Rad (das der Wurfarmseite) im
Inneren des Wurfkreises befinden. Das Werfen der Zielkugel durch einen
Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser auch als Erster
spielen muss. 5 Zusatz des DPV: Abweichend wird im Bereich des DPV bei
Begrenzungein Mindestabstand von 30 cm anerkannt. Ausgenommen:
Absperrgitter, Banden und Zäune. 6 Zusatz des DPV: Es dürfen auch
Spielfelder zugewiesen werden, wenn sie unmittelbar nebeneinander
angeordnet sind; in diesem Fall sind die Spielfeldmarkierungen
gleichzeitig Auslinien. 7 Zusatz des DPV: dauernden - 4 - Wenn ein
Spieler den Wurfkreis aufhebt, obwohl noch Kugeln zu spielen sind, wird
dieser zurückgelegt, aber nur dem Gegner ist es gestattet, seine
restlichen Kugeln zu spielen.
Artikel 7 ● Regelgerechte Entfernungen beim Wurf der Zielkugel
Die von einem Spieler
geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:
1. der Abstand der Zielkugel
bis zum nächstgelegenen Punkt des inneren Wurfkreisrandes
●
mindestens 6 Meter und höchstens 10 Meter für „Juniors” und „Seniors”
beträgt.
● Bei Wettbewerben, die für jüngere Spieler bestimmt sind,
können geringere Distanzen angewandt werden
2. der Wurfkreis sich
mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und mindestens 2 Meter von einem
anderen, in Gebrauch befindlichen Kreis, befindet.
3. die Zielkugel
mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und der nächsten Grenze zu
verbotenem Gelände entfernt liegt. Bei Zeitspielen muss diese Distanz
auf 50 cm reduziert werden, außer bei den Kopflinien zugewiesener
Bahnen.
4. die Zielkugel für einen Spieler sichtbar ist, der mit
beiden Füßen und in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises
steht. Im Falle einer Uneinigkeit entscheidet der Schiedsrichter
unanfechtbar, ob die Zielkugel sichtbar ist. Bei der nächsten Aufnahme
wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um
den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem die Zielkugel am Ende der
vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in folgenden Fällen:
● Der
Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis entfernt.
●
Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf alle regelgerechten
Entfernungen zu werfen. Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis
oder legt einen Wurfreif in der vorgeschriebenen Mindestentfernung vom
Hindernis. Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in
Richtung der vorhergehenden Aufnahme zurückgehen, bis er die Zielkugel
auf die größtmögliche erlaubte Entfernung werfen kann; aber nicht
weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Zielkugel in
keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung geworfen werden kann.
Wenn die Zielkugel nicht nach obigen Voraussetzungen gültig platziert
wird, wird sie der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die sie auf
jede gültige Position des Terrains legen darf. Sie kann auch den
Wurfkreis unter den im Reglement genannten Bedingungen zurückverlegen,
sollte es nicht möglich sein, aus dem zuvor positionierten Kreis die
Zielkugel auf größtmögliche Entfernung zu werfen. In jedem Fall behält
die Mannschaft, welche die Zielkugel verloren hat, weil es nicht gelang,
die Zielkugel gültig zu platzieren, das Recht, die erste Kugel zu
spielen. Das Team, das das Recht zum Zielkugelwurf hat, verfügt über
eine Minute, die Zielkugel regelgerecht zu platzieren. Das Team, das die
Zielkugel nach missglücktem Zielkugelwurf erlangt, muss die Zielkugel
sofort platzieren.
Artikel
8 ● Gültiger Zielkugelwurf
Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den
Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder
irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig
und wird erneut geworfen. Wird die Zielkugel durch einen Mitspieler
angehalten, so wird sie dem Gegner zum Platzieren übergeben. Wenn nach
dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt ist, hat der Gegner
noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden, außer die
Zielkugel wurde zuvor durch den Gegner platziert. Die Zielkugel darf nur
dann durch den Gegner platziert werden, wenn beide Mannschaften den Wurf
als ungültig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so entschieden
hat. Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten, verliert
sie das Recht zum Werfen der Zielkugel. Wenn der Gegner ebenfalls eine
Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig angesehen
und Reklamationen sind dann nicht mehr zulässig. 8 Erläuterung des DPV:
Die Bestimmung trifft der Veranstalter. - 5 -
Artikel 9 ● Ungültige Zielkugel im
Verlauf einer Aufnahme
Die
Zielkugel ist in folgenden 7 Fällen ungültig:
1. Wenn sie im Verlauf
einer Aufnahme auf verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie auf
erlaubtes Spielgelände zurückkehrt. Die Zielkugel ist gültig, wenn sie
auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie
(aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze des erlaubten Geländes oder
die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten
hat. Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der die
Zielkugel frei schwimmt. 2. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände
befindet, ihre Lage aber so verändert wird, dass sie unter den
Bedingungen von Artikel 7 vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist.
Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel
verdeckt wird. Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist,
darf der Schiedsrichter eine Kugel vorübergehend entfernen.
3. Wenn
die Lage der Zielkugel so verändert wird, dass sie auf mehr als 20 Meter
(für Juniors und Seniors) bzw. 15 Meter (für die jüngeren Spieler) oder
weniger als 3 Meter entfernt vom Wurfkreis liegen bleibt. 4. Wenn sie
mehr als ein benachbartes abgegrenztes Spielfeld überquert oder, wenn
die Spielfelder hintereinander angeordnet sind, sie die
Begrenzungslinie an der Schmalseite des eigenen Spielfeldes
überschreitet.
5. Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie
unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert
ist.
6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel
verbotenes Gelände befindet.
7. Wenn bei Spielen mit Zeitbegrenzung
die Zielkugel das zugeteilte Spielfeld verlässt.
Artikel 10 ● Veränderungen des
Spielgeländes
Es ist den
Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem
Spielgelände befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu
zerdrücken. Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher
lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt („donnée”)
ertasten, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner
Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler, der
sich darauf vorbereitet zu spielen, oder ein Spieler seiner Mannschaft
ein Loch schließen, das durch eine davor gespielte Kugel entstanden ist.
9) Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen, insbesondere
aber im Falle des Aufbereitens des Bodens vor einer zu schießenden
Kugel, ziehen sich die Spieler die im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 35
vorgesehenen Maßnahmen zu.
Artikel 11 ● Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln
Es ist den Spielern verboten, die
Zielkugel oder eine Kugel im Verlauf des Spieles zu wechseln, außer in
folgenden Fällen:
1. Sie sind unauffindbar, wobei die Zeit zum
Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
2. Sie ist zerbrochen, in
diesem Fall zählt nur das größte Bruchstück. Sind noch Kugeln zu
spielen, so wird das größte Bruchstück sofort, nach eventuell
erforderlicher Messung, durch eine Kugel oder eine Zielkugel mit
gleichem oder ähnlichem Durchmesser ersetzt. Bei der nächsten Aufnahme
kann10 der betroffene Spieler seine Kugeln komplett austauschen. DIE
ZIELKUGEL
Artikel 12 ●
Verdeckte oder bewegte Zielkugel
Wenn die Zielkugel im Verlauf einer
Aufnahme unvermutet durch ein Blatt oder ein Stück Papier verdeckt wird,
sind diese Gegenstände zu entfernen. Wenn die schon zur Ruhe gekommene
Zielkugel sich zum Beispiel durch die Einwirkung des Windes oder der
Neigung des Geländes bewegt, oder unglücklich durch einen
Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, eine Kugel oder eine
Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder irgendeinen
beweglichen Gegenstand in ihrer
9) Erläuterung des DPV: Es kann sich
auch um ein Loch eines anderen Spiels handeln. 10 Erläuterung des DPV:
„kann, muss aber nicht“. - 6 - Lage verändert wird, so wird sie auf
ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt, vorausgesetzt, die Zielkugel
war markiert. Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die
Zielkugel markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugel nicht markiert,
ist eine Reklamation nicht zulässig. Wird die Zielkugel durch eine in
dieser Aufnahme gespielte Kugel bewegt, bleibt sie gültig.
Artikel 13 ● Zielkugel gerät auf
ein anderes Spielfeld
Wenn
im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel auf eine andere bespielte Fläche
gerät, die begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig unter dem
Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9. Die Spieler, welche diese
Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende der Aufnahme, der
durch die Spieler begonnen wurde, die die betreffende Spielfläche
benutzen, um dann ihre eigene Aufnahme zu beenden. Die Spieler, auf
welche diese Bestimmung zutrifft, müssen Geduld und Höflichkeit an den
Tag legen. In der folgenden Aufnahme kehren die Spieler wieder auf ihre
bisherige Spielfläche zurück. Die Zielkugel wird dann aus einem
Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder
gelegt wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielfeld verlassen hatte;
dies unter Berücksichtigung des Artikels 7.
Artikel 14 ● Maßnahmen bei ungültiger
Zielkugel
Wird im Verlauf
einer Aufnahme die Zielkugel ungültig, so können sich drei Möglichkeiten
ergeben:
1. Beide Mannschaften verfügen jeweils noch über mindestens
eine zu spielende Kugel: Die Aufnahme wird mit 0 Punkten gewertet
(annulliert), die Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die zuvor gepunktet
oder die Auslosung (Platzwahl) gewonnen hat.
2. Nur eine Mannschaft
verfügt noch über mindestens eine zu spielende Kugel: Diese Mannschaft
bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie sie noch zu spielende Kugeln
zur Verfügung hat. 3. Keine Mannschaft verfügt noch über zu spielende
Kugeln: Die Aufnahme wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert), die
Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die zuvor gepunktet oder die
Auslosung (Platzwahl) gewonnen hat.
Artikel 15 ● Angehaltene Zielkugel
1. Wenn eine
weggeschossene Zielkugel durch einen Zuschauer oder einen Schiedsrichter
angehalten oder abgelenkt wird, behält sie ihre neue Position.
2.
Wird eine weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler, der sich auf dem
erlaubten Spielgelände befindet, angehalten oder abgelenkt, so hat
dessen Gegner drei Möglichkeiten: a) Er lässt die Zielkugel in ihrer
neuen Position. b) Er legt sie an ihren ursprünglichen Platz zurück. c)
Er legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf der Verlängerung der
Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Zielkugel und dem Platz
befindet, an dem sie liegen geblieben ist, aber höchstens auf 20 Meter
vom Wurfkreis (15 Meter für jüngere Spieler) und zwar so, dass die
Zielkugel sichtbar ist. Die Punkte b) und c) können nur angewendet
werden, wenn die Zielkugel vorher markiert war. War die Zielkugel nicht
markiert, bleibt sie in ihrer neuen Position. Überquert eine
weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände und kommt zurück, um dann
auf dem Spielgelände zum Stillstand zu kommen, ist sie ungültig und
Artikel 14 findet Anwendung.
DIE KUGELN
Artikel 16 ● Das Werfen der Kugeln
Die erste Kugel wird von einem
Spieler der Mannschaft gespielt, die den Losentscheid oder die
vorhergehende Aufnahme gewonnen hat. Danach ist immer die Mannschaft an
der Reihe, die in der laufenden Aufnahme nicht im Punktbesitz ist. - 7 -
Der Spieler darf keinen Gegenstand als Hilfsmittel benutzen oder
Markierungen am Boden vornehmen, um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder
um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt,
ist es ihm nicht erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu
halten. Die Kugeln müssen einzeln gespielt werden. Geworfene Kugeln
dürfen nicht noch einmal gespielt werden. Jedoch müssen Kugeln noch
einmal gespielt werden, die zwischen Wurfkreis und Zielkugel durch eine
Kugel oder Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder
irgendeinen beweglichen Gegenstand (Ball usw.) angehalten oder von ihrer
Bahn abgelenkt werden, sowie in der in Artikel 8 Absatz 2 beschriebenen
Situation. Es ist verboten, die Kugeln oder die Zielkugel anzufeuchten.
Bevor ein Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr anhaftenden
Fremdkörpern und Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die in
Artikel 35 vorgesehenen Maßnahmen in Kraft. Befindet sich die erste
gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muss der Gegner spielen und
dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgeländes
befindet. Wenn sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss
keine Kugel mehr innerhalb des Spielgeländes befindet, gelten sinngemäß
die Bestimmungen des Artikels 29.
Artikel 17 ● Verhalten der Spieler und Zuschauer
Während der regulären Zeit, die ein
Spieler benötigt, um seine Kugel zu spielen, müssen die anderen Spieler
und die Zuschauer äußerste Ruhe einhalten. Die Gegner dürfen weder
umhergehen, noch gestikulieren oder irgendetwas tun, was den Spieler
stören könnte. Nur die Partner des Spielers dürfen sich zwischen der
Zielkugel und dem Wurfkreis befinden. Die Gegner müssen sich seitlich
hinter der Zielkugel oder seitlich hinter dem Spieler aufhalten. Sie
müssen sowohl vom Spieler, als auch von der Zielkugel einen Abstand von
mindestens zwei Meter einhalten. Die Spieler, welche diese Vorschriften
nicht beachten, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie
ihr Verhalten nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter
beibehalten.
Artikel 18 ●
Probewurf und Kugeln aus dem Spielfeld
Es ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel
zur Probe zu werfen. Spieler, die sich nicht an diese Vorschrift halten,
können mit den im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 35 vorgesehenen
Maßnahmen belegt werden. Kugeln, die im Verlauf einer Aufnahme das
zugeteilte Spielfeld verlassen, sind gültig (ausgenommen Artikel 19
findet Anwendung). Artikel 19 ●
Ungültige Kugeln
Jede
Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände überquert. Eine Kugel
ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur
ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze des
erlaubten Geländes mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig
überschritten hat. Dasselbe trifft für die Kugel zu, die bei
vorgegebenen Spielfeldern mehr als ein längsseitig unmittelbar
benachbartes Spielfeld vollständig überquert oder das Spielfeld an der
Schmalseite vollständig verlässt. Bei Spielen mit Zeitbeschränkung, die
auf einem zugeteilten Spielfeld ausgetragen werden, ist eine Kugel
ungültig, wenn sie vollständig das zugeteilte Feld verlässt. Wenn eine
Kugel danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer
Bodenunebenheit oder dass sie von einem beweglichen oder unbeweglichen
Hindernis abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel genommen werden und
alles, was sie auf ihrem Weg zurück in das Spielgelände verändert hat,
wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt, vorausgesetzt, die
Objekte waren markiert. Jede ungültige Kugel muss sofort aus dem Spiel
genommen werden. Andernfalls wird sie als gültig angesehen, sobald eine
weitere Kugel von der gegnerischen Mannschaft gespielt wurde.
Artikel 20 ● Angehaltene Kugel
J
ede gespielte Kugel, die
durch einen Zuschauer oder den Schiedsrichter angehalten oder abgelenkt
wird, behält die Position, in der sie liegen bleibt. Jede gespielte
Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler unabsichtlich angehalten
oder abgelenkt wird, von dessen Mannschaft sie gespielt wurde. - 8 -
Jede gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler unabsichtlich
angehalten oder abgelenkt wird, kann nach Belieben des Spielers nochmals
gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur Ruhe kommt. Wenn
eine Kugel weggeschossen oder mit ihr geschossen wurde und diese durch
einen Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, kann der
Gegner des Spielers 1. sie an dem Platz liegen lassen, an dem sie zur
Ruhe gekommen ist; 2. sie auf eine Stelle legen, die sich auf der
Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Kugel und
dem Punkt befindet, an den sie bewegt wurde, aber nur auf zugelassenem
Spielgelände und wenn sie markiert gewesen ist. Ein Spieler, der eine in
Bewegung befindliche Kugel absichtlich anhält, ist sofort vom laufenden
Spielauszuschließen; ebenso seine Mitspieler.
Artikel 21 ● Zeitvorgabe
Sobald die Zielkugel geworfen ist,
verfügt jeder Spieler über maximal eine Minute, um seine Kugel zu
spielen. Diese Frist läuft von dem Zeitpunkt an, an dem die Zielkugel
oder die zuvor gespielte Kugel zur Ruhe gekommen ist und, wenn ein Punkt
gemessen werden muss, nachdem die Messung abgeschlossen ist. Dieselben
Bestimmungen gelten auch für das Werfen der Zielkugel. Jeder Spieler,
der diese Bestimmungen nicht einhält, zieht er sich die im Kapitel
„Disziplin“ in Artikel 35 vorgesehenen Strafmaßnahmen zu.
Artikel 22 ● Aus ihrer Lage veränderte Kugeln
Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe
gekommen war, sich zum Beispiel durch Einwirkung des Windes oder
aufgrund einer Bodenunebenheit verschiebt, wird sie auf den
ursprünglichen Platz zurückgelegt. Dasselbe gilt für jede Kugel, die
unglücklich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer,
ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand bewegt wird. Um jede
Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln markieren. Es ist
keinerlei Reklamation bezüglich einer Kugel zulässig, die nicht markiert
war, und der Schiedsrichter stellt in diesem Fall nur die Lage der
Kugeln auf dem Spielgelände fest und entscheidet danach. Dagegen ist
eine Kugel gültig, wenn sie durch eine andere Kugel aus dem eigenen
Spiel bewegt wurde.
Artikel
23 ● Spieler, der eine fremde Kugel spielt
Ein Spieler, der eine andere Kugel als
seine eigene spielt, erhält eine Verwarnung. Die gespielte Kugel ist
dennoch für diesen Wurf gültig, muss aber dann sofort ausgetauscht
werden; gegebenenfalls nach einer Messung. Im Wiederholungsfall im Laufe
des Spieles wird seine Kugel annulliert und alles, was sie verändert
hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt.
Artikel 24 ● Nicht regelgerecht
gespielte Kugel
Außer in
Fällen, in denen dieses Reglement spezifische und nach Art. 35
abgestufte Sanktionen vorsieht, ist jede Kugel, die nicht regelgerecht
gespielt wurde, ungültig und alles, was sie auf ihrem Weg verändert hat,
wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt, wenn zuvor markiert
worden war. Der Gegner hat jedoch das Recht, die Vorteilregel anzuwenden
und den Wurf für gültig zu erklären. In diesem Fall ist die Lege- oder
Schusskugel gültig und alles, was sie verändert hat, bleibt in der neuen
Position. PUNKTE UND MESSUNG
Artikel 25 ● Vorübergehendes Entfernen der Kugeln
Für die Messung eines Punktes ist es
erlaubt, die Kugeln und Hindernisse vorübergehend zu entfernen, die
zwischen der Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen, nachdem sie
markiert worden sind. - 9 - Nach dem Messen sind die entfernten Kugeln
und Hindernisse an ihren ursprünglichen Platz zurückzulegen. Können die
Hindernisse nicht entfernt werden, so ist die Messung mit Hilfe eines
Zirkels11 durchzuführen.
Artikel 26 ● Messen der Punkte
Das Messen eines Punktes obliegt dem
Spieler, der als Letzter gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die
Gegner haben danach immer das Recht, nach einem dieser Spieler zu
messen. Die Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt
werden; jede Mannschaft muss im Besitz eines Messgerätes sein. Es ist
insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen durchzuführen. Der
Spieler, der diese Vorschrift nicht einhält, wird mit einer im Kapitel
„Disziplin“ in Artikel 35 vorgesehenen Strafmaßnahme belegt. Der
Schiedsrichter kann während eines Spieles jederzeit, unabhängig vom Rang
der zu messenden Kugeln, konsultiert werden und seine Entscheidung ist
unanfechtbar. Während des Messvorgangs durch den Schiedsrichter haben
die Spieler einen Mindestabstand von 2 m zu ihm einzuhalten. Der
Veranstalter kann per Entscheidung festlegen, dass, insbesondere bei
Spielen, die im Fernsehen übertragen werden, nur der Schiedsrichter
ermächtigt ist, Messungen vorzunehmen.
Artikel 27 ● Vor Punktefeststellung
aufgehobene Kugeln
Es ist
den Spielern verboten, gespielte Kugeln vor Ende der Aufnahme
aufzuheben. Jede Kugel ist ungültig, die am Ende einer Aufnahme vor der
Feststellung der Punktezahl weggenommen wird. Diesbezüglich ist
keinerlei Reklamation zulässig. Hebt ein Spieler seine Kugeln vom
Spielfeld auf, obwohl seine Mitspieler noch über Kugeln verfügen, dürfen
diese ihre Kugeln nicht mehr spielen.
Artikel 28 ● Lageveränderung von
Kugeln oder Zielkugel
Wenn
ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in ihrer
Lage verändert, so ist der Punkt für die Mannschaft dieses Spielers
verloren. Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die
Zielkugel oder eine Kugel bewegt oder verschiebt, so entscheidet der
Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen.
Artikel 29 ● Gleicher Abstand
Wenn die zwei gegnerischen Kugeln,
die der Zielkugel am nächsten liegen, den gleichen Abstand zu ihr haben,
können folgende drei Möglichkeiten eintreten:
1. Wenn beide
Mannschaften keine zu spielenden Kugeln mehr haben, wird die Aufnahme
annulliert. Die Zielkugel fällt dem Team zu, das zuvor gepunktet, oder
die Auslosung (Platzwahl) gewonnen hat. 2. Wenn nur eine Mannschaft noch
Kugeln zur Verfügung hat, so spielt sie ihre Kugeln und erhält am Ende
der Aufnahme so viele Punkte, wie sie Kugeln näher an der Zielkugel
platziert hat, als die am nächsten liegende gegnerische Kugel.
3.
Wenn beide Mannschaften noch über Kugeln verfügen, so spielt die
Mannschaft, die zuletzt gespielt hat, noch eine Kugel, danach die
gegnerische, und weiter abwechselnd bis eine Mannschaft den Punkt mit
einer ihrer Kugeln gewinnt. Wenn nur noch eine Mannschaft noch Kugeln
zur Verfügung hat, sind die Bestimmungen von Artikel 29 Nr. 2
anzuwenden. Wenn sich am Ende einer Aufnahme keine Kugel mehr auf dem
Spielgelände befindet, wird die Aufnahme annulliert.
Artikel 30 ● Fremdkörper an Kugel oder
Zielkugel
Alle
Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, müssen vor
der Messung entfernt werden. 11 Erläuterung des DPV: oder anderer
geeigneter Mittel - 10 -
Artikel 31 ● Reklamationen
Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu
werden, an den Schiedsrichter gerichtet werden. Eine Reklamation, die
nach der Annahme des Spielergebnisses vorgebracht wird, findet keine
Berücksichtigung.12 DISZIPLIN
Artikel 32 ● Strafen für Abwesenheit von Mannschaften oder
Spielern Im Augenblick des
Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung des
Ziehungsergebnisses müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein.
Eine Mannschaft, die eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser
Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände/-feld ist, wird mit einem Punkt
bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet
wird. Diese Frist wird bei Spielen mit Zeitbegrenzung auf 5 Minuten
verkürzt. Für jeweils weitere fünf Minuten Verspätung erhöht sich die
Strafe um einen Punkt. Während eines Wettbewerbes finden dieselben
Strafen Anwendung nach jeder Ziehung und im Fall einer Wiederaufnahme
der Spiele nach einer Unterbrechung (unabhängig vom Grund der
Unterbrechung). Eine Mannschaft, die eine Stunde nach dem
Wettbewerbsbeginn bzw. der Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung nicht
auf dem Spielgelände/-feld anwesend ist, wird aus dem Wettbewerb
ausgeschlossen. Um ein Spiel zu beginnen, braucht eine unvollständige
Mannschaft nicht auf ihren abwesenden Spieler zu warten; sie verfügt
jedoch nicht über dessen Kugeln. Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis
des Schiedsrichters von einem Spiel entfernen oder das Spielgelände
verlassen. In keinem Fall unterbricht die Abwesenheit das laufende
Spiel; die Mitspieler bleiben verpflichtet, ihre Kugeln innerhalb der
festgesetzten Minute zu spielen. Ist der Spieler im Moment, da er seine
Kugeln spielen müsste, nicht anwesend, sind seine Kugeln gemäß
Minutenregelung annulliert. Wurde keine Erlaubnis zum Verlassen erteilt,
finden die vorgesehenen Strafen nach Art. 35 Anwendung. Im Unglücksfall
oder bei einem durch einen Arzt festgestellten gesundheitlichen Problem
kann eine Spielunterbrechung von 15 Minuten festgelegt werden. Sollte
sich dies als vorgetäuscht erweisen, sind der Spieler und seine
Mitspieler sofort vom Wettbewerb auszuschließen.
Artikel 33 ● Verspätet ankommende
Spieler
Wenn ein
abwesender Spieler nach Beginn einer Aufnahme erscheint, darf er an
dieser nicht teilnehmen. Er ist erst ab der nächsten Aufnahme zum Spiel
zugelassen. Wenn ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach
Beginn des Spieles erscheint, verliert er das Recht an dem Spiel
teilzunehmen. Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am
nächsten Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass die Mannschaft
namentlich eingeschrieben ist. Wenn ein Wettbewerb in Gruppen („poules”)
durchgeführt wird, kann er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig von
dem Resultat des vorhergehenden Spieles). Eine Aufnahme gilt als
begonnen, wenn die Zielkugel unabhängig von deren Gültigkeit geworfen
wurde. Sonderregelungen können bei Spielen auf Zeit getroffen werden.
Artikel 34 ● Austauschen
von Spielern
Das
Austauschen eines Spielers im Doublette bzw. eines oder zwei Spielern im
Triplette ist nur bis zum offiziellen Beginn des Wettbewerbs (Signal
durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.) erlaubt. Es gilt die
Voraussetzung, dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem
Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben sind. 12 Zusatz
DPV: Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft
verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.). - 11 -
Artikel 35 ● Spielsanktionen
Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen zieht sich der
Spieler folgende Maßnahmen zu:
1. Verwarnung, die dem schuldigen
Spieler vom Schiedsrichter durch eine „gelbe Karte“ angezeigt wird. Eine
„gelbe Karte“ bei Zeitüberschreitung gilt für alle Spieler des
schuldigen Teams. Hat einer der Spieler bereits eine gelbe Karte, so
wird eine noch zu spielende Kugel der laufenden Aufnahme oder eine noch
zu spielende Kugel der folgenden Aufnahme entzogen, falls er über keine
Kugeln mehr verfügt.
2. Annullierung der gespielten oder zu
spielenden Kugel. Dies wird dem schuldigen Spieler vom Schiedsrichter
durch die „orange Karte“ offiziell angezeigt.
3. Ausschluss des
schuldigen Spielers vom Spiel. Dies wird dem schuldigen Spieler vom
Schiedsrichter durch die „rote Karte“ offiziell angezeigt.
4.
Disqualifikation der schuldigen Mannschaft. 5. Disqualifikation beider
Mannschaften im Falle heimlicher Absprache.13 Die Verwarnung ist eine
Sanktion und kann nur bei Regelverletzung ausgesprochen werden. Eine
offizielle Information an die Spieler bei Beginn des Wettbewerbes oder
einer Begegnung, das Reglement strikt einzuhalten, ist nicht als
Verwarnung anzusehen.
Artikel 36 ● Witterungseinflüsse
Jede begonnene Aufnahme muss, auch wenn es regnet, zu Ende gespielt
werden; es sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung.
Er allein ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury zu entscheiden,
ob eine Aufnahme unterbrochen oder wegen höherer Gewalt annulliert wird.
Artikel 37 ● Neuer
Abschnitt in einem Wettbewerb
Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes eines
Wettbewerbes (2. Runde, 3. Runde usw.) Spiele noch nicht beendet sind,
kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem Veranstalter, alle
Anordnungen und Entscheidungen treffen, die er für einen guten Verlauf
des Wettbewerbs für notwendig erachtet.
Artikel 38 ● Unsportlichkeit
Die Mannschaften, die ein Spiel
austragen und es dabei an Sportsgeist und Respekt gegenüber der
Öffentlichkeit, den Offiziellen oder dem Schiedsrichter fehlen lassen,
werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann zur
Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie zur Anwendung der in
Artikel 39 vorgesehenen Maßnahmen führen.
Artikel 39 ● Unkorrektheiten
Ein Spieler, der sich einer
Unkorrektheit und, im schlimmeren Fall, der Anwendung von Gewalt
gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler
oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der
Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu :
1. Disqualifikation vom Wettbewerb. 2. Entzug der Lizenz oder eines
entsprechenden Ersatzdokuments 3. Einbehalten oder Rückgabe von
Vergütungen und Preisen. Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen,
können auch auf seine Mitspieler angewandt werden. Die Maßnahme zu Punkt
1 ist durch den Schiedsrichter zu verhängen. Die Maßnahme zu Punkt 2 ist
durch die Jury zu verhängen. Die Maßnahmen unter Punkt 3. sind durch den
Veranstalter zu verhängen. Er sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen
Preise und Vergütungen (zusammen mit einem Bericht) innerhalb von 48
Stunden zum Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gelangen, der
über ihre Verwendung entscheidet. In jedem Fall liegt die letzte
Entscheidung beim zuständigen nationalen Verbandsgericht. 13 DPV
Begriffsbestimmung: Der Begriff Ausschluss meint den Ausschluss vom
Spiel, die Disqualifikation bedeutet immer den kompletten Ausschluss vom
gesamten Wettbewerb. - 12 - Von jedem Spieler wird korrekte Bekleidung
erwartet. Aus Sicherheitsgründen müssen die Spieler zum Schutz von Zehen
und Hacken geschlossene Schuhe tragen! Während der Spiele herrscht
Rauchverbot, dies schließt auch elektronische Zigaretten ein. Ebenso ist
der Gebrauch von Mobiltelefonen während der Begegnungen nicht erlaubt.
Jeder Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer
Verwarnung durch den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Artikel 40 ● Aufgaben des
Schiedsrichters
Die
Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte
Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden administrativen
Bestimmungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede
Mannschaft vom Wettbewerb auszuschließen, die sich weigern, ihren
Anordnungen entsprechende Folge zu leisten. Zuschauer mit (oder mit
suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten Anlass zu Zwischenfällen
auf dem Spielgelände geben, werden vom Schiedsrichter dem Komitee des
zuständigen nationalen Verbandes gemeldet. Das Komitee dieses Verbandes
wird den oder die Schuldigen vor das zuständige Verbandsgericht laden,
welches über die weiteren Maßnahmen befindet.
Artikel 41 ● Zusammensetzung und
Entscheidungen der Jury
Von allen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehenen sind, ist
dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des
Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstattet. Die Jury besteht aus
mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Die Entscheidungen der
Jury, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden, sind
unanfechtbar. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des
Vorsitzenden der Jury entscheidend.
Anmerkung: Das vorliegende Reglement
wurde am 04.12.2016 durch das Exekutivkomitee der F.I.P.J.P. beschlossen
und findet ab 01.01.2017 Anwendung